COVID SAFE
System von Hygienemassnahmen
Bei uns können Sie sich sicher fühlen
Spa Resort PAWLIK – AQUAFORUM ist eine akkreditierte Gesundheitseinrichtung und als solche in absolut höchstmöglichem Maße zur Einhaltung strengster gesetzlicher hygienischer Normen und Verordnung verpflichtet. Ähnlich wie beispielsweise eine Klinik.Dies gilt auch für sämtliche, mit der derzeitigen epidemiologischen Situation und den Verordnungen des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik und der Regierung der Tschechischen Republik verbundenen Sondermaßnahmen.
Darüber hinaus haben unsere Fachleute eine umfangreiche Analyse zur Bestimmung kritischer Punkte und möglicher Risiken einer Übertragung ansteckender Krankheiten direkt in den konkreten Betriebsstätten durchgeführt und auf der Basis ihrer Ergebnisse ein erweitertes Präventionssystem gegen die Verbreitung aller ansteckenden Krankheiten erarbeitet, das weit über die gesetzlich festgelegten oder in aktuellen, im Rahmen der Notmaßnahmen erlassenen Verordnungen festgelegten Pflichten hinausgeht.
Die Aktiengesellschaft Lázně Františkovy Lázně a.s. und Františkovy Lázně AQUAFORUM a.s. investierte und investiert erhebliche Mittel in dieses eigene Präventionssystem, um die Wahrscheinlichkeit der Übertragung irgendeiner ansteckenden Krankheit (Infektionskrankheit) in all ihren Betriebsstätten (Hotelgebäude, Behandlungsbereiche, Restaurant, Küche, usw.) bestmöglich zu verringern. So können Sie Ihren Kuraufenthalt mit geringstmöglichem Risiko und ohne unnötige Komplikationen genießen.
Wir bitten Sie, alle Regeln strikt einzuhalten. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, Ihren Besuch in Innenräumen mit einer höheren Anzahl von Personen außerhalb des Bereichs unserer Kurhotels zu beschränken, z. B. verschiedene Restaurants und Unterhaltungsmöglichkeiten usw.
Gesetzliche Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr der Übertragung ansteckender Krankheiten
- Verpflichtende Verwendung von Schutzmitteln der Atemwege (Mund- und Atemschutz, Atemschutzmasken, usw. in sämtlichen Räumen und Betriebsstätten).
- Vorgeschriebene Tischabstände im Restaurant.
- Einhaltung von Pflichtabständen zu anderen Personen.
Über den Rahmen des Gesetzes und der Verordnung hinausgehende Massnahmen - erweitertes Präventionssystem
- Zutrittsverbot für fremde Personen in allen Kurhotels.
- Screening der Symptome ansteckender Krankheiten im Laufe der ärztlichen Untersuchung und Konsultationen.
- Screening der Symptome ansteckender Krankheiten im Laufe der Heilanwendungen.
- Desinfektion der Innenräume mit professionellem Luftsterilisators Air Cleaner ProfiSteril, dessen Sterilisationsprinzip in Kliniken angewendet wird.
- Regelmäßige intensive Oberflächen-Desinfektion aller Räumen.
- Regelmäßige Tiefendesinfektion der gemeinsamen Räume mittels eines zertifizierten Ionisators.
- Tiefendesinfektion jedes einzelnen Zimmers vor der Ankunft des Gastes – Desinfektion und Anwendung eines zertifizierten Ionisators.
- Desinfektionsspender – Möglichkeit zur Desinfektion der Hände an allen wichtigen Stellen im Kurhotels.
- Verpflichtende Desinfektion der Hände vor dem Betreten wichtiger Räume.
- Alltägliches Screening der Mitarbeiter auf Symptome ansteckender Krankheiten.
- Erstellung eines detaillierten Planes zur Isolierung von Gästen, bei den Symptome ansteckender Krankheiten festgestellt wurden und anschließendes sofortiges Vorgehen im Rahmen weiterer medizinischer Komponenten.
- Bügelstation.
- Desinfektion der Anwendungskabinen mit zertifiziertem Ionisator.
Erweitertes Präventionssystem für Restaurants
- Verpflichtende Verwendung von Schutzmitteln der Atemwege (Mund- und Atemschutz, Atemschutzmasken, usw.) bis zum Beginn des Verzehrs des Essens.
- Verpflichtende Desinfektion beim Betreten.
- Alle Gäste erhalten immer beim Betreten des Restaurants Einweghandschuhe.
- Besteckset in Schutzhülle.
- Desinfektion mit zertifiziertem Ionisator immer nach Abschluss des Servierens.
- Intensive Desinfektion aller Oberflächen.
- Das die Speisen ausgebende Personal ist mit Schutzschilden ausgestattet.
- Die Essenausgabe kann auf Wunsch des Gastes durch beauftragtes Personal mit Schutzschild und Schutzhandschuhen erfolgen.
Worauf vor der Ankunft zu achten ist
Jeder Bürger der Tschechischen Republik ist zur Einhaltung der aktuell gültigen Verordnungen des Gesundheitsministeriums oder der Regierung der Tsch. Republik verpflichtet. Deshalb empfehlen wir:
- Verfolgen Sie noch vor der Abreise zur Kur oder in den Urlaub den aktuellen Stand und die Gültigkeit der einzelnen Verordnungen. Das Heilbad wird immer im Einklang mit gültigen Verordnungen und laut Gesetz vorgehen.
- Ungefähr 7–14 Tage vor Ihrer Abreise sollten Sie die Gefahr einer möglichen Ansteckung mit einer Infektionskrankheit minimieren. Vermeiden Sie den Kontakt mit kranken Menschen oder Personen, die Symptome von Infektionskrankheiten aufweisen (Schnupfen, Husten, große grundlose Müdigkeit, erhöhte Temperatur, Fieber, grundloses Schwitzen, usw.). Unterlassen Sie den Besuch von Massenveranstaltungen, meiden Sie Räume mit größeren Menschenansammlungen.
- Statten Sie sich mit der erforderlichen Menge von Atemschutzmitteln aus (Mund- und Atemschutz, Atemschutzmasken, usw.), die bisher aktuell für viele Aktivitäten beim Kuraufenthalt verpflichtend sind.
- Wenn möglich, reisen Sie individuell (Pkw) zur Kur.